Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ONYX Services UG (haftungsbeschränkt)
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote der ONYX Services UG (haftungsbeschränkt), Plauener Str. 163–165, Haus D/4, 13053 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Sven Gottlöber und Dr. Christina Fritz – nachfolgend „ONYX" genannt.
1.2 ONYX erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.3 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Ergänzungsfuttermitteln, Kräuter- und Pulvermischungen sowie Belohnungsfuttermitteln für Pferde und Hunde im Bereich Private Label.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ONYX hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von ONYX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Verträge kommen ausschließlich zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von ONYX oder schriftliche Annahme eines Angebots von ONYX.
2.3 Maßgeblich für den Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen sind ausschließlich die schriftlich bestätigten Vereinbarungen.
2.4 Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ONYX.
3. Leistungen / Private Label / Kein Vertrieb an Verbraucher
3.1 ONYX entwickelt und produziert ausschließlich Private-Label-Produkte für Unternehmer. Ein Verkauf an Privatpersonen oder Verbraucher erfolgt nicht.
3.2 ONYX bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Entwicklung und Optimierung von Rezepturen
- Herstellung von Kräuter- und Pulvermischungen
- Herstellung von Ergänzungsfuttermitteln
- Herstellung handgefertigter Belohnungsfuttermittel
- Unterstützung bei Deklaration und futtermittelbezogenen Pflichtangaben
3.3 ONYX schuldet die Herstellung nach vereinbarter Spezifikation, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder Vertriebserfolg.
3.4 ONYX ist lediglich beratend tätig im Hinblick auf rechtlich zulässige Rezepturen und Deklarationen. Die Verantwortung für die finale Vermarktung und rechtssichere Produktdarstellung liegt ausschließlich beim Kunden.
4. Mindestbestellmengen
4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Mindestbestellmengen: 20 kg für Kräuter- oder Pulvermischungen, 10 kg für Belohnungsfuttermittel.
4.2 ONYX ist berechtigt, Aufträge unterhalb dieser Mindestmengen abzulehnen oder gesonderte Konditionen anzubieten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat alle erforderlichen Informationen, Spezifikationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Spezifikationen, Freigabeunterlagen und Druckdaten eigenverantwortlich zu prüfen und schriftlich freizugeben.
5.3 Die Prüfung von Etiketten und Druckdaten obliegt ausschließlich dem Kunden.
5.4 Verzögerungen oder Mehrkosten durch unvollständige oder unrichtige Angaben gehen zulasten des Kunden.
6. Muster, Entwicklung und Rezepturen
6.1 Muster können vor einer Serienfertigung erstellt werden.
6.2 Muster sind kostenfrei, sofern ausschließlich bereits lagernde Rohstoffe verwendet werden.
6.3 Müssen zusätzliche Rohstoffe beschafft werden, werden die Kosten dem Kunden nach vorheriger Information in Rechnung gestellt.
6.4 Von ONYX entwickelte Rezepturen bleiben, soweit nicht anders vereinbart, geistiges Eigentum von ONYX.
6.5 Vom Kunden bereitgestellte Rezepturen bleiben Eigentum des Kunden.
6.6 Exklusivität besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
7. Herstellung, Lieferzeiten und Rohstoffverfügbarkeit
7.1 Die Fertigung erfolgt nach schriftlicher Auftragsbestätigung.
7.2 Angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt.
7.3–7.4 Fertigungs- und Lieferzeiten hängen von Kundenfreigaben, Rohstoffverfügbarkeit und störungsfreien Abläufen ab. Bei höherer Gewalt oder Lieferengpässen verlängern sich Fristen angemessen.
7.5 ONYX ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit zumutbar.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. USt. sowie Verpackungs-, Versand- und Nebenkosten.
8.2 Für Neukunden gilt 100 % Vorkasse. Bestandskunde ist ein Kunde ab der 3. Bestellung bei fristgerechter Zahlung.
8.3 Bestandskunden: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
8.4 Bei Sonderproduktionen oder begründeten Bonitätsrisiken kann Vorkasse verlangt werden.
8.5 Bei Zahlungsverzug kann ONYX weitere Lieferungen zurückhalten.
8.6 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
8a. Stornierung / Rücktritt durch den Kunden
8a.1 Stornierung nur mit schriftlicher Zustimmung von ONYX.
8a.2 Bei bereits beschafften kundenspezifischen Materialien ist Stornierung ausgeschlossen.
8a.3 Bei Kulanz-Stornierung trägt der Kunde alle entstandenen Kosten.
8a.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
9.1 Lieferung erfolgt ab Werk (EXW Incoterms® 2020).
9.2 Versand und Transport auf Rechnung des Kunden.
9.3–9.5 Die Gefahr geht mit Übergabe an Spediteur/Frachtführer auf den Kunden über. Bei Verzögerung durch den Kunden geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.
10. MHD, Chargen und Lagerung
10.1–10.2 ONYX bringt MHD und Chargennummer an. Haltbarkeitsangaben beziehen sich auf sachgerechte Lagerung.
10.3 Für Qualitätsbeeinträchtigungen nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung haftet ONYX nicht.
11. Untersuchungs- und Rügepflicht
11.1–11.2 Ware ist unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
11.3–11.4 Versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Ohne fristgerechte Rüge gilt die Ware als genehmigt.
11.5–11.6 Bei berechtigten Mängeln: Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von ONYX.
12. Sachmängel / Ausschluss
12.1 Naturbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
12.2 Ausschluss bei kundenseitig vorgegebenen Rezepturen, freigegebenen Etiketten, unsachgemäßer Lagerung, natürlicher Rohstoffbeschaffenheit oder Weiterverarbeitung durch Dritte.
13. Kennzeichnung, Werbung, Freistellung
13.1 ONYX unterstützt bei futtermittelbezogenen Deklarationen nach bestem Wissen.
13.2–13.3 Verantwortung für Etiketten, Claims, Shoptexte und Vermarktung liegt beim Kunden.
13.4 Freistellung von ONYX bei Ansprüchen Dritter, die auf kundenseitigen Vorgaben beruhen.
14. Haftung
14.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit: nur bei Kardinalpflichtverletzung, begrenzt auf vorhersehbare Schäden.
14.3–14.4 Weitergehende Haftung ausgeschlossen. Gilt auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
15. Verjährung
15.1 Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
15.2 Ausgenommen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, zwingende Haftung.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ONYX.
16.2 Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) sind unverzüglich mitzuteilen.
17. Vertraulichkeit und Unterlagen
17.1–17.2 Angebote, Rezepturen und Unterlagen von ONYX dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
17.3 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Erfüllungsort: Berlin.
18.3 Gerichtsstand für Kaufleute: Berlin.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
19.2 Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).